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Eb1-A: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Das Einwanderungsvisum EB1-A ist eine Unterkategorie der beschäftigungsbezogenen Green Card EB-1, die Personen zugewiesen wird, die in ihrem Berufsfeld ganz oben angekommen sind. Personen, die eine führende Rolle in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport spielen und über außergewöhnliche Fähigkeiten in ihrem Tätigkeitsbereich verfügen, haben möglicherweise Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA gemäß der Kategorie EB1-A. Personen, die sich für diese Visumkategorie qualifizieren, müssen sich keine Arbeitsstelle sichern, was ihnen einen Vorteil gegenüber EB-2-Antragstellern verschafft (der Fall ist bei Antragstellern für ein EB-2-NIW-Visum anders).

Wir arbeiten auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung. Das bedeutet, dass Sie die Kosten erst bezahlen müssen, wenn Ihr Fall durch den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) genehmigt wurde.

                                                                                                     
 

​Für die Visumkategorie EB1-A lassen sich viele Vorteile aufzählen, darunter unter anderem:

 

Einzelpersonen können selbst einen Antrag stellen und ein Stellenangebot ist in dieser Visumkategorie nicht erforderlich.

Es ist nicht erforderlich, den langwierigen Prozess der Arbeitsbescheinigung zu durchlaufen. Das Einwanderungsvisum EB1-A ist aktuell, was bedeutet, dass es in dieser Kategorie schneller ist, eine US-Greencard zu erhalten als in den Kategorien EB-2 und EB-3. Für EB1-A-Bewerber steht die Premiumbearbeitung zur Verfügung. Der Ehepartner und die unverheirateten Kinder des ausländischen Antragstellers können ebenfalls ein US-Einwanderungsvisum der Kategorie EB1-A erhalten.

Vorteile

                 Anforderungen

 

Es gibt bestimmte Anforderungen, die Einzelpersonen erfüllen müssen, um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA gemäß der Kategorie EB1-A zu erhalten. Die Zulassungskriterien für EB1-A sind wie folgt:

 

Der Ausländer sollte nationale oder internationale Anerkennung für seine Leistungen auf dem Gebiet seiner Tätigkeit erhalten, sei es Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik und sollte beabsichtigen, weiterhin im gleichen Bereich tätig zu sein. Der Ausländer sollte nachweisen können, welchen Nutzen sein Fachwissen für die USA hat.

Für weitere Information schauen Sie die Website des USCIS an.

https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/permanent-workers/employment-based-immigration-first-preference-eb-1

Eb1-A-Dokumenten

 

Um nachzuweisen, dass ein Ausländer nationale oder internationale Anerkennung erhalten hat, muss er entweder eine einmalige Leistung (einen bedeutenden international anerkannten Preis wie einen Nobelpreis) erhalten haben oder mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:

1. Erhalt weniger national oder international anerkannter Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet:

Anzugeben sind die Kriterien für die Verleihung des Preises sowie die Anzahl der Bewerber.

Die Auszeichnung sollte einen nationalen oder internationalen Umfang haben und Studentenauszeichnungen erreichen nicht die Schwelle.

2. Mitgliedschaft in einem Verein, der als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in dem Bereich, für den die Einstufung angestrebt wird, herausragende Leistungen voraussetzt:

Die Mitgliedschaft in Vereinen, die lediglich die Zahlung eines geringen Mitgliedsbeitrages verlangen, reicht nicht aus.

3. Veröffentlichtes Material über den Ausländer oder seine/ihre Arbeit in Fachzeitschriften, Fachzeitschriften oder wichtigen Medienpublikationen:

Der Ausländer sollte im Mittelpunkt des veröffentlichten Materials stehen und die bloße Tatsache, dass das veröffentlichte Material die Arbeit des Ausländers zitiert, reicht nicht aus.

Der Ausländer sollte Angaben zu Titel, Datum und Autor des veröffentlichten Materials machen.

4. Die Teilnahme des Ausländers als Richter an der Arbeit anderer auf demselben oder einem verwandten Gebiet in einem Gremium oder als Einzelperson:

Ausländische Staatsangehörige können als Gutachter für Zeitschriften und Konferenzen mit nationalem oder internationalem Ruf fungieren. Ausländische Staatsangehörige, die nachweisen, dass sie eine große Anzahl von Artikeln und Konferenzbeiträgen beurteilt haben, die in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, haben eine höhere Chance, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA in der Kategorie EB1-A zu erhalten. 

5. Nachweis von Originalbeiträgen, in der Regel durch Veröffentlichung, von großer Bedeutung im wissenschaftlichen, schulischen, künstlerischen oder sportlichen Bereich des Ausländers:

Es können Empfehlungsschreiben unabhängiger Experten vorgelegt werden, in denen der bedeutende Beitrag des Ausländers zu seinem Tätigkeitsbereich hervorgehoben wird. Auch Patente, die den betreffenden Bereich erheblich beeinflusst haben, können dieses Kriterium erfüllen. Auch der Nachweis, dass die Arbeit eines Ausländers in großem Umfang genutzt, übernommen, darauf aufgebaut oder von unabhängigen Kollegen zitiert wurde, wird positiv bewertet.

6. Autorschaft von wissenschaftlichen Artikeln auf diesem Gebiet, in Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien:

USCIS legt großen Wert auf die Qualität der veröffentlichten Artikel, die Anzahl der Zitate und den Ruf der Zeitschrift, in der der Artikel veröffentlicht wurde.

7. Präsentation der Werke des Ausländers auf bedeutenden Ausstellungen (dieses Kriterium ist nützlich für einen Künstler, der seine Werke öffentlich ausgestellt hat)

8. Leistung in einer bedeutenden Rolle für Organisationen oder Einrichtungen mit hervorragendem Ruf:

Zu den dokumentarischen Beweisen können Briefe gehören, die die führende oder entscheidende Rolle des Ausländers sowie den Ruf der Organisation belegen.

9. Erhalt eines höheren Gehalts oder einer höheren Vergütung als branchenüblich:

Der ausländische Staatsangehörige muss einen Verdienstnachweis im Vergleich zu denen vorlegen, die eine ähnliche Arbeit verrichten, über ähnliche Erfahrungsniveaus verfügen und am gleichen geografischen Standort arbeiten. 

10. Kommerzieller Erfolg in der darstellenden Kunst wie Kassetten- oder Videoverkauf (dieses Kriterium wird von Künstlern verwendet)

11. Andere vergleichbare Nachweise, wenn die oben genannten Arten von Nachweisen nicht ohne weiteres auf die Berufe des Ausländers zutreffen.​​

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