EB-2 NIW: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
Das EB-2 NIW-Visum steht ausländischen Staatsangehörigen zur Verfügung, die hochqualifiziert sind oder über einen höheren Abschluss verfügen und nachweisen können, dass sie ein Projekt oder Vorhaben haben, das den nationalen Interessen der Vereinigten Staaten dient. Ähnlich wie beim EB-1A-Visum können Personen auch für ein EB-2 NIW-Visum selbst eine Petition einreichen. Obwohl auch hier ein gewisses Maß an Qualifikation erforderlich ist, sind die grundlegenden Anforderungen für das EB-2 NIW-Visum deutlich niedriger als für das EB-1A-Visum.
Wir arbeiten auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung. Das bedeutet, dass Sie die Kosten erst bezahlen müssen, wenn Ihr Fall durch den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) genehmigt wurde.
Vorteile
-
Aktuelles Visum: Ausländische Antragsteller, die die Genehmigung des USCIS erhalten, können ein Einwanderungsvisum oder eine Statusanpassung beantragen, ohne darauf warten zu müssen, dass ihr Visum aktuell wird. Das Wort „aktuell“ bedeutet, dass in der EB-2 NIW-Kategorie kein Rückstand besteht.
-
Verzicht auf die Anforderung eines Stellenangebots: Ausländische Staatsangehörige können einen Selbstantrag stellen und für die NIW-Berechtigung ist kein Stellenangebot erforderlich.
-
Verzicht auf die Arbeitsbescheinigungspflicht: Die Arbeitsbescheinigungspflicht gilt nicht für die EB-2 NIW-Kategorie.
-
Der Ehepartner und die Kinder des ausländischen Antragstellers unter 21 Jahren können als Abkömmlinge ebenfalls eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in den USA unter der Kategorie EB-2 NIW erhalten.
Zulassungskriterien
Einzelpersonen sollten ausreichende und relevante Nachweise vorlegen, die ihre Berechtigung zum Verzicht auf das Arbeitsangebot und die Arbeitsbescheinigung belegen. Es ist zu beachten, dass der Verzicht auf das Arbeitsangebot und die Arbeitsbescheinigung nicht bedeutet, dass ausländische Staatsangehörige von der Erfüllung der EB-2-Anforderungen als Voraussetzung für die EB-2 NIW-Visumskategorie befreit sind. Vielmehr wird der Antrag eines Ausländers auf Verzicht auf das Arbeitsangebot und die Arbeitsbescheinigung erst dann geprüft, wenn er die EB-2-Anforderungen erfüllt hat.
Um die Unterscheidung zwischen den EB-2- und den NIW-Anforderungen beizubehalten, werden in diesem Teil die Berechtigungskriterien für die beiden vorgenannten Kategorien getrennt behandelt.
Für weitere Information schauen Sie die Website des USCIS an.
Anforderungen
Ausländische Staatsangehörige müssen zunächst nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für die EB-2-Kategorie erfüllen. In diesem Zusammenhang sollten ausländische Staatsangehörige unter eine der folgenden Kategorien fallen:
-
Inhaber von US-Hochschulabschlüsse oder gleichwertigen ausländischen Abschlüssen
Inhaber eines fortgeschrittenen US-Abschlusses oder eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses qualifizieren sich für die EB-2-Kategorie. Ein an einer US-Universität erworbener Master- oder PhD-Abschluss oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss gilt für EB-2-Zwecke als fortgeschrittener Abschluss. USCIS hat auch eine Alternative für diejenigen entwickelt, die keinen Hochschulabschluss haben. Der Besitz eines US-Bachelor-Abschlusses oder eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses, gefolgt von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in dem Fachgebiet, kann ebenfalls die Anforderung eines „fortgeschrittenen Abschlusses“ ersetzen.
-
Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
Einzelpersonen können die EB-2-Anforderungen auch erfüllen, indem sie nachweisen, dass sie über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Bildung oder Sport verfügen. „Außergewöhnliche Fähigkeiten“ bedeutet ein Maß an Fachwissen, das deutlich über dem liegt, das normalerweise in dem Fachgebiet anzutreffen ist.
USCIS berücksichtigt mehrere Faktoren, um die außergewöhnlichen Fähigkeiten eines ausländischen Bewerbers zu bestimmen:
-
Erhalt eines Abschlusses, Diploms, Zertifikats oder einer ähnlichen Auszeichnung von einem College, einer Universität, einer Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung, die sich auf den Bereich der außergewöhnlichen Fähigkeiten des ausländischen Bewerbers bezieht
-
Belege dafür, dass der ausländische Antragsteller ein hohes Gehalt oder eine andere Vergütung für seine Dienste erhalten hat
-
Eine Lizenz zur Berufsausübung oder eine Zertifizierung für den Beruf oder die Beschäftigung des ausländischen Antragstellers
-
10 Jahre Vollzeit-Erfahrung im Beruf des ausländischen Antragstellers
-
Mitgliedschaft in einem oder mehreren Berufsverbänden
-
Anerkennung der Leistungen des ausländischen Bewerbers und seiner bedeutenden Beiträge zu seinem Fachgebiet durch Fachkollegen, staatliche Stellen, Berufs- oder Wirtschaftsverbände
-
Jeder andere vergleichbare Nachweis der Förderfähigkeit
Hinweis: Drei der oben genannten Kriterien müssen erfüllt sein, um sich für EB-2 auf der Grundlage außergewöhnlicher Fähigkeiten zu qualifizieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei Kameli Law, und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sobald der ausländische Bewerber nachgewiesen hat, dass er für die Kategorie EB-2 qualifiziert ist, prüft USCIS , ob der ausländische Bewerber berechtigt ist, auf das Stellenangebot und die Anforderungen an die Arbeitsbescheinigung zu verzichten, da die Gewährung der Ausnahme im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten liegt. USCIS kann die Ausnahme im nationalen Interesse nach eigenem Ermessen genehmigen, wenn die folgenden Elemente erfüllt sind:
-
Das geplante Vorhaben des Ausländers ist von erheblichem Wert und nationaler Bedeutung.
-
Der Ausländer ist gut positioniert, um das geplante Vorhaben voranzutreiben; und
-
Alles in allem wäre es für die USA von Vorteil, auf die Anforderung eines Stellenangebots und damit einer Arbeitsbescheinigung zu verzichten.
-
Der erhebliche Wert und die nationale Bedeutung des geplanten Vorhabens
*Erheblicher Verdienst
Bei der Feststellung des wesentlichen Nutzens des geplanten Vorhabens berücksichtigt USCIS dessen praktische Anwendungsmöglichkeiten und ob es sich in wesentlichen Vorteilen für die Vereinigten Staaten niederschlägt.
Der wesentliche Nutzen des geplanten Vorhabens kann in einer Reihe von Bereichen wie Wirtschaft, Unternehmertum, Wissenschaft, Technologie, Kultur, Gesundheit oder Bildung nachgewiesen werden. Der Nachweis, dass das geplante Vorhaben des Begünstigten einen wesentlichen Nutzen hat, besteht unter anderem aus einer detaillierten Beschreibung des geplanten Vorhabens und der Begründung seines wesentlichen Nutzens.
-
Nationale Bedeutung
Um zu bestimmen, ob das geplante Vorhaben von nationaler Bedeutung ist, berücksichtigt das USCIS die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens und nicht seine geografische Reichweite. So kann beispielsweise die Beschäftigung von US-Arbeitnehmern, die durch das geplante Vorhaben des Antragstellers ermöglicht wird, von nationaler Bedeutung sein, auch wenn die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf ein geografisches Gebiet der Vereinigten Staaten beschränkt sind.
Als Nachweis dafür, dass das geplante Vorhaben des Antragstellers von nationaler Bedeutung ist, gelten unter anderem die folgenden Nachweise:
-
Das Unterfangen hat nationale oder sogar globale Auswirkungen innerhalb eines bestimmten Bereichs;
-
Das Vorhaben birgt ein erhebliches Potenzial für die Beschäftigung von US-Arbeitnehmern oder hat andere wesentliche positive wirtschaftliche Auswirkungen, insbesondere in einer wirtschaftlich schwachen Region.
-
Das Vorhaben wird das gesellschaftliche Wohlergehen oder die kulturelle oder künstlerische Bereicherung allgemein fördern; und
-
Das Vorhaben berührt eine Angelegenheit, die von einer Regierungsbehörde als von nationaler Bedeutung eingestuft wurde oder die Gegenstand nationaler Initiativen ist.
-
(2) Gut aufgestellt, um das geplante Vorhaben voranzutreiben
Bei diesem Ansatz wird der Fokus vom geplanten Vorhaben auf den ausländischen Bewerber verlagert, der seine Fähigkeiten, Ausbildung und Kenntnisse (zu den Belegen gehören u. a. Patente, Marken, Empfehlungsschreiben, Medienberichte über die Leistungen des Bewerbers und eine lange Zitierungshistorie), sein Engagement, das Vorhaben voranzutreiben (als Beleg können Unterlagen mit detaillierten Plänen vorgelegt werden) und seine Fortschritte bei der Verwirklichung des geplanten Vorhabens (z. B. können Nachweise über Zuschüsse vorgelegt werden) nachweisen sollte. Der ausländische Bewerber ist möglicherweise gut positioniert, um das geplante Vorhaben voranzutreiben, auch wenn es keine Gewissheit gibt, dass das geplante Vorhaben erfolgreich sein wird. Unbegründete Behauptungen würden jedoch der Beweislast nicht genügen.
(3) Insgesamt
Der dritte Punkt erfordert, dass der ausländische Antragsteller nachweist, dass es für die Vereinigten Staaten insgesamt von Vorteil wäre, auf die Anforderungen eines Stellenangebots und damit einer Arbeitsbescheinigung zu verzichten.
USCIS kann Faktoren bewerten, wie etwa, ob es angesichts der Art der Qualifikationen des Ausländers oder des geplanten Vorhabens für den Ausländer unpraktisch wäre, ein Stellenangebot zu erhalten oder für den Antragsteller eine Arbeitsbescheinigung zu erhalten; ob die Vereinigten Staaten, selbst wenn andere qualifizierte US-Arbeitskräfte verfügbar sind, immer noch von den Beiträgen des Ausländers profitieren würden; ob das nationale Interesse an den Beiträgen des Ausländers dringend genug ist, um den Verzicht auf das Arbeitsbescheinigungsverfahren zu rechtfertigen; ob das geplante Vorhaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen kann und ob der Antragsteller auf eine Weise selbstständig tätig ist, die US-Arbeitskräfte nicht nachteilig beeinflusst.